In was wir ausbilden?


Einfaches Lernen mit System in Theorie und Praxis. 

Professionell - Zuverlässig - Erfahren  


Führerscheinausbildung und Fahrertraining

Unsere Leistungen in der Übersicht:


Wir bilden in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus: 

Klasse B
Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Mindestalter 18 Jahre. Es kann zwischen einer Ausbildung auf Schaltwagen oder mit Automatik gewählt werden. (bitte beachten: bei Automatikausbildung dürfen später nur Fahrzeuge mit Automatik gefahren werden.)
BF 17 - Begleitendes Fahren
Mindestalter 17 Jahre. Es kann zwischen einer Ausbildung auf Schaltwagen oder mit Automatik gewählt werden. (bitte beachten: bei Automatikausbildung dürfen später nur Fahrzeuge mit Automatik gefahren werden.)                                                                                            Für weitere Informationen zu BF17: 

BF 17 - hier klicken

Klasse A1:  

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mindestalter 16 Jahre


 Klasse A2:  

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW/48PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter 18 Jahre


 Klasse A: 

Krafträder mit einer Motorleistung von mehr als 35KW/48PS. Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 


MOFA:  

einspurige Fahrzeuge mit Hilfsmotor – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Mindestalter 15 Jahre. Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Keine praktische Prüfung nötig.


Erweiterung B196: 

erlaubt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahre und einen 5jährigen Vorbesitz der Klasse B.

Fahrerschulung mit 4x90min Motorradtheorieunterricht und mindestens 5x90min praktisches Fahren. Keine Prüfung in Theorie oder Praxis nötig.

Diese Regelung gilt nur innerhalb von Deutschland!!

Klasse BE: 
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Mindestalter ab 18 Jahre, bei begleitendem Fahren ab 17 Jahre

Klasse B96: 
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt. Mindestalter ab 18 Jahre, bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre. Fahrerschulung in Theorie und Praxis, keine Prüfung notwendig.

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