Klasse A1:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2:
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW/48PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter 18 Jahre
Klasse A:
Krafträder mit einer Motorleistung von mehr als 35KW/48PS. Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2
MOFA:
einspurige Fahrzeuge mit Hilfsmotor – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Mindestalter 15 Jahre. Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Keine praktische Prüfung nötig.
Erweiterung B196:
erlaubt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahre und einen 5jährigen Vorbesitz der Klasse B.
Fahrerschulung mit 4x90min Motorradtheorieunterricht und
mindestens 5x90min praktisches Fahren. Keine Prüfung in Theorie oder Praxis nötig.
Diese Regelung gilt nur innerhalb von Deutschland!!